Täterarbeit und Istanbul-Konvention
Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten mit all ihren Organen zu einer wirksamen Interventionsarbeit gegen Häusliche Gewalt. Täterarbeit ist dabei ein zentraler Baustein (Artikel 16), der auch im Strafrecht sowie bei Sorge- und Umgangsrecht sowie Fragen des Kindeswohls Berücksichtigung finden muss.