Täterarbeit Niedersachsen

Bestandsaufnahme der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen

Das im Jahr 2019 gestartete und vom Land Niedersachsen geförderte Modellprojekt "Nachhaltige Vernetzung der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen" hatte den Auftrag, eine Bestandsaufnahme des Arbeitsfelds zu machen. Im Fokus standen dabei die elf vom Land geförderten Täterarbeitseinrichtungen, die sich auch zur Landesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt Niedersachsen zusammengeschlossen haben.

Folgende Fragen waren bei der Bestandsaufnahme erkenntnisleitend:

  • Sind die bisher elf vom Land geförderten Täterarbeitseinrichtungen ausreichend, um den landesweiten Bedarf an Täterarbeit zu decken?
  • Wie wird die Täterarbeit Häusliche Gewalt unter den gegenwärtigen Bedingungen gestaltet?
  • Wie zeigen sich Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Täterarbeitseinrichtungen?
  • Welchen Einfluss haben die unterschiedlichen Trägereinrichtungen auf die Ausgestaltung der Arbeit und der Vernetzung?
  • Nach welchen Standards wird gearbeitet?
  • Wer arbeitet in den Täterarbeitseinrichtungen?
  • Wie greifen die Vernetzungsstrukturen und Interventionsketten in den unterschiedlichen Regionen?

Die Befunde der Bestandsaufnahme sind gegliedert in folgende Bereiche:

  • Bedingungen der Arbeit
  • Ablauf und Gestaltung
  • Zusammenarbeit, Vernetzung, Kooperation
  • Qualitätssicherung
  • Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und es werden daraus resultierende Empfehlungen an das Land Niedersachsen zur Weiterentwicklung des Arbeitsfelds ausgesprochen.

    Empfehlungen an das Land Niedersachsen:

    1. Flächendeckende Versorgung mit Täterarbeit in Niedersachsen: Es gilt ein Konzept zu entwickeln, wie „weiße Flecken“ versorgt werden können und wie Täterarbeit strukturell und örtlich angebunden werden soll (BISS-Stellen, Landgerichtsbezirke, Polizeidirektionen bzw. ‑inspektionen, Gebietskörperschaften etc.).
    2. Klärung der Zuständigkeiten und Rollen der beteiligten Ministerien und Institutionen auf Landesebene:
      Stichworte sind hier u.a. die Stärkung der Rolle von Täterarbeit im Rahmen der Istanbul-Konvention, die Klärung der Zuständigkeit für die Förderung von Täterarbeit, der Ausbau der interministeriellen Kooperation und der Vernetzung mit den Akteur*innen der Täterarbeit und der Interventionsnetzwerke gegen Häusliche Gewalt.
    3. Sicherung der Finanzierung der Täterarbeit Häusliche Gewalt: Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Täterarbeit ist zentral für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsfelds. Eine Förderrichtlinie könnte Verlässlichkeit schaffen und Entwicklungsbedarfe berücksichtigen.
    4. Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen: Übergeordnete Aufgaben können nur durch eine übergeordnete Struktur verlässlich gewährleistet werden.
    5. Sicherung der Qualifizierung von Fachkräften: Von großer Bedeutung ist hier insbesondere die Finanzierung der Grundlagenweiterbildung der BAG TäHG e.V. Weiter ist für die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften eine angemessene Vergütung elementar.
    6. Öffentlichkeitsarbeit für Täterarbeit Häusliche Gewalt: Täterarbeit sollte Fachkräften aus anderen Bereichen der Interventionskette Häuslicher Gewalt und weiteren relevanten Arbeitsfeldern bekannt und präsent sein. Ebenso sollte die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Häusliche Gewalt, aber auch für Täterarbeitseinrichtungen als Anlaufstellen für potentielle Klienten und deren Bezugspersonen.